Hygieneschutzkonzept für den Verein Schwarz-Weiß 1931 München e.V. Stand: 08.06.2020 Organisatorisches Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind. Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis. Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin. Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt. Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt. Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich. Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.

Die vom Bayerischen Fußball-Verband (BFV) – infolge der pandemiebedingten Unterbrechung der laufenden Saison 2019/20 – eingesetzte Lösungs-Arbeitsgruppe (LAG) Spielbetrieb Liga und Pokal Erwachsene hat ein erstes Etappenziel erreicht und ist dabei einstimmig zu der Entscheidung gelangt, dass die Saison 2020/21 bei Herren und Frauen aufgrund zeitlicher Gründe und fehlender Spieltermine nicht stattfinden kann. In zahlreichen LAG-Runden haben die Spielleiter*innen des BFV gemeinsam mit mehr als 30 Vereinsvertreter*innen aller Spielklassen-Ebenen zudem vorgeschlagen, das Spieljahr 2019/2020 bis zum 30.06.2021 zu verlängern. Der BFV-Vorstand hat diesen Vorschlag bereits bestätigt. Der geregelte Spielbetrieb kann aufgrund der aktuellen Zwangspause frühestens ab September 2020 wieder aufgenommen werden. Für den Großteil der Ligen im Erwachsenenbereich stehen durchschnittlich noch zwischen zehn und bis zu 17 reguläre Ligen-Spieltermine an, hinzu kommen etwaige Platzierungs- und Entscheidungsspiele. Außerdem haben etliche Vereine noch Pokalspiele zu bestreiten.

Liebe Mitglieder, es ist wieder soweit, ab Dienstag den 09.06.2020 starten wir in der Sparte Fußball wieder mit dem Training in den Altersgruppen der E-Jugend bis A-Jugend sowie im Herren- und Seniorenbereich. Welche Mannschaften im einzelnen lest Ihr bitte in den Mannschaftsbereichen, bzw. bekommt eine in den jeweiligen Mannschaftsgruppen. Wir können nicht alle am Dienstag den 09.06.20 begrüßen, da teilweise die Trainer im Urlaub sind. Die Begründung und wichtige Fragen haben wir hier zusammengefasst: Dürfen wir mit der Mannschaft Fußball spielen? Nein, Körperkontakt bleibt auch über den 08.06. hinaus weiterhin verboten. Möglich ist aber ein kontaktloses Training in Form von z.B. Taktik-, Technik- oder Konditionstraining, o.ä..

Liebe Schwarz-Weiss-ler, wir - ich als Vorstand in Absprache mit dem Jugendleiter Fußball - haben beschlossen, das absolute Trainingsverbot bis einschließlich Pfingsten (01.06.2020) aufrecht zu erhalten. Begründung: (die wichtigsten Auflagen der Stadt München bzw. des Bayerischen Fußballverbandes) Keine Ballnutzung (z.B. Fußball, Beachvolleyball, Volleyball, Badminton usw.) Kein Mannschaftstraining Kein Hallentraining Der Trainingsbetrieb (Fitness- und Lauftraining) kann nur unter Einhaltung folgender Voraussetzungen selbständig aufgenommen werden:

Liebe Schwarz-Weiss Mama´s, auf diesem Wege wollen wir Euch heute für Eure Arbeit das ganze Jahr danken. Wir als Sportverein wissen genau wie sehr wir auf Eure Hilfe angewiesen sind. Bei Wind und Wetter am Spielfeldrand stehen und dem eigenen und auch fremden Nachwuchs anzufeuern. Bei Verletzungen immer sofort zu helfen. Nach einer Niederlage die Kinder zu trösten und bei einem Sieg gemeinsam zu feiern. Ohne diese Hilfe würde all das nicht funktionieren. In diesem Sinne ein riesiges Danke an Euch alle.

Liebe Mitglieder, heute möchte ich Euch über die weitere Zukunft, bereits getroffene Entscheidungen und offene Fragen informieren. DER BFV HAT DEN  KOMPLETTEN SPIELBETRIEB BIS MINDESTENS 31. AUGUST 2020 AUSGESETZT UND WIRD DIE SAISON 2019/20 DANACH AB 1. SEPTEMBER - WENN DURCH STAATLICHE VORGABEN MÖGLICH - AUF SPORTLICHEM WEG ZU ENDE BRINGEN. Was bedeutet die Entscheidung des BFV-Vorstandes für uns im Spielbetrieb? Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat nach eingehender Diskussion und intensiver Beratung sowie vor dem Hintergrund des am vergangenen Wochenende unter den Vereinen abgefragten Meinungsbildes einstimmig beschlossen, die aktuell wegen der Covid-19-Pandemie unterbrochene Spielzeit 2019/20 im Freistaat bis zum 31. August 2020 auszusetzen und danach ab 1. September 2020 – wenn durch staatliche Vorgaben möglich – auf sportlichem Wege zu Ende zu bringen.  Welche Spiele sind von der Aussetzung des Spielbetriebs betroffen? Die Bayerische Staatsregierung hat im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus den Katastrophenfall im Freistaat ausgerufen und jedweden Sportbetrieb in Bayern untersagt. Ausgesetzt werden daher bis mindestens 31. August alle offiziellen Liga- und Pokalspiele im Freistaat auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene. Die Regelung betrifft alle Spielklassen von der Regionalliga Bayern bis hinunter in die C-Klasse – und zwar in allen Altersklassen bei Frauen und Männern, Juniorinnen und Junioren. Auch privat organisierte Freundschafts- und Testspiele sind im Freistaat aufgrund des ausgerufenen Katastrophenfalls untersagt. Betrifft das auch Freundschaftsspiele bzw. Testspiele?  Durch den ausgerufenen Katastrophenfall sind alle Sportstätten gesperrt. Von daher können auch keine Freundschafts- oder Testspiele ausgetragen werden. Wie sieht es im Jugendbereich aus? Wie schon oft herausgestellt, macht es einen großen Unterschied, Lösungen für Kleinfeld-Teams im Nachwuchs zu finden, bei denen aktuell gar keine Tabelle geführt wird, als bei Frauen oder Männern, bei denen Vertragsrecht oder eine mögliche weitere Wechselperiode im Vordergrund steht. Daher wird die vom Vorstand des BFV eingesetzte „Lösungs-Arbeitsgruppe“ (LAG) „Spielbetrieb Juniorinnen und Junioren“ möglichst rasch, aber mit aller Gründlichkeit Lösungen für die drängendsten Fragen erarbeiten. Hierbei spielen Altersklassenübergänge im Nachwuchs eine entscheidende Rolle, natürlich auch der Übergang von den A-Junioren in den Herrenbereich. Es kann und wird also – wie frühzeitig angekündigt – zu unterschiedlichen Lösungen im Jugend- und Erwachsenenbereich kommen. Fakt ist, dass es in Bayern vor dem 31. August 2020 keinen Wettbewerbs-Betrieb geben wird.

Liebe Mitglieder, leider hat auch die heutige Regierungsveröffentlichung keine Hoffnung auf eine zeitnahe Wiederaufnahme des Sportbetriebes gegeben. Wir müssen weiterhin geduldig und mit Ruhe abwarten, wie sich die Pandemie entwickelt. Auch eine Mitteilung der Landeshauptstadt München kann hierzu noch keine Angaben machen. Zwar wird eine (schrittweise) Öffnung von Sportanlagen diskutiert, jedoch bleiben die Sportanlagen noch geschlossen. Auch die (teilweise) Wiederaufnahme des Schulbetriebs ändert daran nichts, da auch hier eine Nutzung der Sportanlagen bzw. Sporthallen ausgeschlossen ist. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als mit Ruhe und hoffentlich guter Gesundheit die Situation abzuwarten. Da immer öfter Entscheidung von der Regierung getroffen werden, werde ich erst wieder beric

Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat nach eingehender Diskussion und intensiver Beratung sowie vor dem Hintergrund des am vergangenen Wochenende unter den Vereinen abgefragten Meinungsbildes einstimmig beschlossen, die aktuell wegen der Covid-19-Pandemie unterbrochene Spielzeit 2019/20 im Freistaat bis zum 31. August 2020 auszusetzen und danach ab 1. September 2020 – wenn durch staatliche Vorgaben möglich – auf sportlichem Wege zu Ende zu bringen. „Wir wollen keine Geisterspiele, wir wollen keine juristischen Streitigkeiten, wir wollen den fairen Wettbewerb und Entscheidungen auf dem Platz – nicht am grünen Tisch! Da aktuell aber niemand mit Gewissheit sagen kann, ob tatsächlich ab dem 1. September 2020 wieder gespielt werden kann, brauchen wir eine Lösung mit größtmöglicher Flexibilität. Für den BFV gibt es ge

Sehr geehrte Mitglieder, da die Ausgangsbeschränkungen durch die Landesregierungen verlängert wurden, bleibt der Sportbetrieb incl. Trainigsbetrieb (weiterhin): bis einschließlich 04.05.2020 eingestellt! Für den 30.04.2020 sind weitere Beratungen der Landesregierung angesetzt. Sobald hier Ergebnisse vorliegen, werden wir Euch wieder informieren. Wir halten Euch auf dem laufenden. Wir wünschen allen Schwarz Weiss-lern eine gesunde Zeit. Mit sportlichen und freundlichen Grüßen SV Schwarz-Weiss 1931 München e.V.

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Der Vorstand des Bayerischen Volleyball-Verbandes (BVV) hat auf Vorschlag des Landesspielausschusses die Regelungen zur Wertung der Hallen-Saison 2019/2020 für alle Ligen des Allgemeinen Spielbetriebs (Frauen und Männer) im Bereich des BVV beschlossen. Der BVV folgt dabei den Empfehlungen des Deutschen Volleyball-Verbandes. Der Volleyball-Spielbetrieb der Saison 2019/2020 wurde am 12.03.2020 aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Lage (Covid-19) in Bayern durch den BVV beendet. Der BVV sieht sich, angesichts der weiteren Entwicklung der Lage bis heute, in seiner Entscheidung bestätigt. Eine Fortsetzung und die damit mögliche reguläre Beendigung des Spielbetriebes der Saison 2019/2020 ist ausgeschlossen.

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