UPDATE – Hygieneschutzkonzept

3. Oktober 2020
Hygieneschutzkonzept
für den Verein
SV Schwarz-Weiss 1931 München e.V.
Stand: 26.09.2020

 

Oberstes Gebot!

Folgenden Personen ist die Teilnahme am Sport bzw. als Zuschauer untersagt:

  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
  • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen)

Organisatorisches

 Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
  • Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren.
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
  • Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
  • Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert.
  • Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert.
  • In Indoorbereich muss die Personenzahl individuell angepasst werden (je nach Hallengröße)!
  • Trainieren auf einem Platz/in der Halle mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig, ist auch zwischen den Gruppen ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet. Dies wird vom Trainer / Übungsleiter organisiert.
  • Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
  • Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass Fahrgemeinschaften mit Personen des eigenen Hausstands möglich sind. Werden andere Personen mitgenommen, gilt die Maskenpflicht.
  • Zuschauer sind mit Einschränkungen wieder erlaubt!
    Die Kontaktdaten müssen erfasst werden!
    In Hallen sind die maximalen Belegungszahlen zu beachten!
    Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, gilt Maskenpflicht!
    In Hallen gilt ebenfalls Maskenpflicht!
  • Zuschauer dürfen mit den Sportlern keinen Kontakt haben!
  • Eltern dürfen Ihre minderjährigen Kinder zum Training bringen und eine Begleitung während des Trainings ist erlaubt.
  • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.

 Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.

 Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport

  • Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Diese Dokumentationen werden nach vier Wochen vernichtet!
  • Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.

 Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport

  • Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Diese Dokumentationen werden nach vier Wochen vernichtet!
  • Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 120 Minuten beschränkt.
  • Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) wird mind. 15 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen vollständigen Luftaustausch gewährleisten zu können.
  • Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
  • Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell auch im Indoorbereich).
  • Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.

München den 26.09.2020

Euer Präsident Thomas Wunder

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