Hygieneschutzkonzept
für den Verein
SV Schwarz-Weiss 1931 München e.V.
Stand: 08.07.2020
Organisatorisches
- Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
- Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
- Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
- Weitere Hinweise finden Sie unter: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/06/20200620_rahmenkonzept_sport.pdf
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
- Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
- Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
- Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
- Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren.
- Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
- Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
- Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert.
- Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat stets eine feste Trainingsgruppe.
- Die maximale Gruppengröße Indoor- und Outdoorbereich aufgehoben!
- In Indoorbereich muss die Personenzahl individuell nach dem Raumvolumen und Lüftungsmöglichkeiten festgelegt sein!
- Trainieren auf einem Platz/in der Halle mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig, ist auch zwischen den Gruppen ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet. Dies wird vom Trainer / Übungsleiter organisiert.
- Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
- Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass Fahrgemeinschaften mit Personen des eigenen Hausstands möglich sind. Werden andere Personen mitgenommen, gilt die Maskenpflicht. Die Anreise erfolgt bereits in Sportkleidung.
- Während der Trainings- und Sporteinheiten sind Zuschauer untersagt.
- Eltern dürfen Ihre minderjährigen Kinder zum Training bringen und eine Begleitung während des Trainings ist erlaubt.
- Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
- Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
- Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
- Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
- Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.
Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport
- Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Diese Dokumentationen werden nach einem Monat vernichtet!
- Trainingsbetrieb ist ab 08. Juli 2020 wieder mit Körperkontakt zulässig.
- Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
- Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport
- Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Diese Dokumentationen werden nach einem Monat vernichtet!
- Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 60 Minuten beschränkt.
- Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) wird mind. 15 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen vollständigen Luftaustausch gewährleisten zu können.
- Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
- Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell auch im Indoorbereich).
- Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
- Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
München den 21.06.2020
Euer Präsident Thomas Wunder