UPDATE – Hygieneschutzkonzept

7. März 2021

Hygieneschutzkonzept

für den Verein

SV Schwarz-Weiss 1931 München e.V.

Stand: 06.03.2021

 

 

Organisatorisches

  • Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
  • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurden Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft
  • Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis!
  • Weitere Hinweise finden Sie unter:
    https://www.stmgp.bayern.de und
    https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/

 

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im hin.
  • Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • zusätzlich gelten die jeweiligen aktuell gültigen aktuellen Maßnahmen des jeweiligen Betreibers der Sportanlagen.
  • Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren.
  • Unsere Trainingsgruppen müssen sich registrieren über unsere vorhandene App.
  • Trainieren (auf einem Platz/in der Halle) mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig, ist auch zwischen den Gruppen ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet. Dies wird vom Trainer/Übungsleiter organisiert.
  • Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
  • Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass Fahrgemeinschaften mit Personen des eigenen Hausstands möglich sind. Werden andere Personen mitgenommen, gilt die Maskenpflicht. Die Anreise erfolgt bereits in Sportkleidung.
  • Während der Trainings- und Sporteinheiten sind Zuschauer untersagt.
  • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.

 

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage 

  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mitglieder, die Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen hatten, ist das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).

 

Maßnahmen im Outdoorsport

  • Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Diese Dokumentationen werden nach einem Monat vernichtet.
  • Sportgeräte werden nach Gebrauch und bei Wechsel einer Gruppe gereinigt.

 

München den 06.03.2021

Euer Präsident Thomas Wunder

 

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